Vernetzung
Diese Vernetzung bezieht sich auf:
1. die Kooperation und Zusammenarbeit PSD-interner Einrichtungen,
z. B. die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpsychiatrischen Ambulatorien und regionalen bzw. überregionalen medizinisch-rehabilitativen Einrichtungen (Wohneinrichtungen, Tagesstruktur-einrichtungen); die Zusammenarbeit zwischen Behandlungs-einrichtungen (SPAs) und Beratungsstellen bzw. spezifischen Behandlungs-/Betreuungseinrichtungen (z. B. Institut für Psychotherapie oder GerontoPsychiatrisches Zentrum)
2. die Vernetzung zwischen Einrichtungen des PSD mit externen Einrichtungen und Partner(inne)n innerhalb des Gesundheitssystems (z. B.: psychosozialen und psychiatrischen Facheinrichtungen, Institutionen, Behörden, Vertreter(inne)n einzelner Interessensgruppen, Selbsthilfegruppen):
a) regionale Vernetzung
b) überregionale Vernetzung
Dieses Prinzip der bedarfsgerechten Kooperation und Vernetzung aller Versorgungsdienste hat folgende Ziele:
- Gewährleistung des Zugangs zu jenen Hilfen, die benötigt werden
- Versorgung aller Patientengruppen
- Vermeidung von Fehlplatzierungen und langer Suche nach Hilfe
- Verhinderung von Doppel- und Mehrfachbetreuungen, soweit nicht notwendig
- Sicherstellung von Behandlungs- und Betreuungskontinuität
- Vermeiden von „Versorgungslücken“ durch verbesserte Koordination
Die oben erwähnten Merkmale erfüllen darüber hinaus auf Strukturebene die Voraussetzung für die unter anderem von der WHO aufgestellte Forderung nach Gleichstellung psychisch Kranker mit somatisch Kranken im Hinblick auf bestmögliche sozialmedizinische Hilfe.
