Partizipation und gemeinsames Miteinander

Menschen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind haben das Recht, aktiv am Behandlungsprozess teilzunehmen, mitzuwirken und ihre Bedürfnisse einzubringen. Dies betrifft sowohl die Erkrankten selbst, wie auch ihr unmittelbares Umfeld. Gerade

Menschen haben im Krankheitsfall das Recht, aktiv am Behandlungsprozess teilzunehmen, mitzuwirken und ihre Bedürfnisse einzubringen.
Gerade bei der Behandlung psychischer Störungen ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen PatientInnen, Angehörigen, sozialem Umfeld und der betreuenden Einrichtung nicht nur erwünscht, sondern unbedingt notwendig. Diese Zusammenarbeit (auch als "Trialog" bezeichnet) kann für alle Beteiligten wesentliche Einsichten liefern und dabei helfen, eine bestmögliche Lebensqualität für alle Betroffenen zu erreichen.

Die PSYCHOSOZIALEN DIENSTE IN WIEN legen großen Wert auf ein gemeinsames Miteinander. Dies ist nicht nur ein wichtiges Arbeitsprinzip, das sich im Alltag der MitarbeiterInnen widerspiegelt, sondern äußert sich auch in einem speziellen Angebot: dem NutzerInnenkreis und dem Angehörigenforum.